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   BVerwG, 20.02.1992 - 3 C 52.89   

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https://dejure.org/1992,8240
BVerwG, 20.02.1992 - 3 C 52.89 (https://dejure.org/1992,8240)
BVerwG, Entscheidung vom 20.02.1992 - 3 C 52.89 (https://dejure.org/1992,8240)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Februar 1992 - 3 C 52.89 (https://dejure.org/1992,8240)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 24.03.1988 - 3 C 41.87

    Milcherzeugung - Kuhplatzzahl - Erhöhungsmaßnahme - Baugenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1992 - 3 C 52.89
    Wie der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 24. März 1988 - BVerwG 3 C 41.87 - BVerwGE 79, 171 [BVerwG 24.03.1988 - 3 C 41/87] = Buchholz 451.512 Nr. 3 und BVerwG 3 C 54.87 = Buchholz 451.512 Nr. 5; Urteil vom 19. Dezember 1989 - BVerwG 3 C 26.88 -) zu § 6 Abs. 2 bis 5 MGV entschieden hat, schließt der jeweils nachfolgende Absatz einen Sachverhalt von seiner Regelung aus, wenn er zugleich zur Fallgruppe des vorhergehenden Absatzes gehört.

    Der Stichtag 1. Juli 1978 bezweckt, diejenigen Milcherzeuger auszugrenzen, die schon seit langem Produktionssteigerungen hätten vornehmen können, es aber bisher nicht getan haben (vgl. BVerwGE 79, 171 [BVerwG 24.03.1988 - 3 C 41/87] ).

    Auch trifft es zu, daß der Endstichtag des § 6 Abs. 4 MGV - also der 1. März 1984 - den Zeitpunkt markiert, von dem an ein Vertrauen auf den Fortbestand der Rechtslage nicht mehr gerechtfertigt war (vgl. BVerwGE 79, 171 [BVerwG 24.03.1988 - 3 C 41/87] ).

  • BVerfG, 18.05.1988 - 2 BvR 579/84

    Schatzregal der Länder

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1992 - 3 C 52.89
    Normen müssen in ihren Voraussetzungen und in ihrem Inhalt so formuliert sein, daß die von ihnen Betroffenen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach einrichten können (BVerfGE 31, 255 [BVerfG 07.07.1971 - 1 BvR 775/66] ; 78, 214 [BVerfG 18.05.1988 - 2 BvR 579/84] ; BVerfG, Beschluß vom 8. März 1990 - 2 BvR 1463/88 - NVwZ 1990, 751 [BVerfG 08.03.1990 - 2 BvR 1463/90] ).
  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83

    Unterhaltsleistung ins Ausland

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1992 - 3 C 52.89
    Normen müssen in ihren Voraussetzungen und in ihrem Inhalt so formuliert sein, daß die von ihnen Betroffenen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach einrichten können (BVerfGE 31, 255 [BVerfG 07.07.1971 - 1 BvR 775/66] ; 78, 214 [BVerfG 18.05.1988 - 2 BvR 579/84] ; BVerfG, Beschluß vom 8. März 1990 - 2 BvR 1463/88 - NVwZ 1990, 751 [BVerfG 08.03.1990 - 2 BvR 1463/90] ).
  • BVerwG, 07.10.1980 - 6 C 39.80

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Widerspruchsbescheid - Prüfungskammer für

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1992 - 3 C 52.89
    Es kann daher auch offenbleiben, ob die vom Berufungsgericht für erforderlich gehaltene Aufklärung nicht von ihm selbst hätte vorgenommen werden müssen, um die Spruchreife herbeizuführen (vgl. hierzu u.a. BVerwGE 61, 45 [BVerwG 07.10.1980 - 6 C 39/80] ).
  • BVerwG, 24.03.1988 - 3 C 48.86

    Verwaltungshandlung - Landwirtschaftlicher Betrieb -

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1992 - 3 C 52.89
    Die Beklagte trägt vor, das Berufungsurteil stehe im Widerspruch zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. März 1988 - BVerwG 3 C 48.86 -.
  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 775/66

    Private Tonbandvervielfältigungen

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1992 - 3 C 52.89
    Normen müssen in ihren Voraussetzungen und in ihrem Inhalt so formuliert sein, daß die von ihnen Betroffenen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach einrichten können (BVerfGE 31, 255 [BVerfG 07.07.1971 - 1 BvR 775/66] ; 78, 214 [BVerfG 18.05.1988 - 2 BvR 579/84] ; BVerfG, Beschluß vom 8. März 1990 - 2 BvR 1463/88 - NVwZ 1990, 751 [BVerfG 08.03.1990 - 2 BvR 1463/90] ).
  • BVerwG, 24.03.1988 - 3 C 36.87

    Milcherzeugung - Anfangsstichtag - Referenzmenge - Bescheinigungsantrag -

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1992 - 3 C 52.89
    Bei der Massenerscheinung der Milcherzeugung durfte und mußte das schutzwürdige Vertrauen gegenüber dem nichtschutzwürdigen Vertrauen grundsätzlich typisierend abgegrenzt werden, d.h., ohne daß es im Einzelfall darauf ankommt, ob und inwieweit tatsächlich auf die Fortgeltung der früheren Rechtslage vertraut worden ist (vgl. BVerwGE 79, 180 [BVerwG 24.03.1988 - 3 C 36/87] ).
  • BVerfG, 08.03.1990 - 2 BvR 1463/88

    Anforderungen an das Bestimmtheitsgebot bei Strafnormen gemeindlicher Satzungen

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1992 - 3 C 52.89
    Normen müssen in ihren Voraussetzungen und in ihrem Inhalt so formuliert sein, daß die von ihnen Betroffenen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach einrichten können (BVerfGE 31, 255 [BVerfG 07.07.1971 - 1 BvR 775/66] ; 78, 214 [BVerfG 18.05.1988 - 2 BvR 579/84] ; BVerfG, Beschluß vom 8. März 1990 - 2 BvR 1463/88 - NVwZ 1990, 751 [BVerfG 08.03.1990 - 2 BvR 1463/90] ).
  • BVerwG, 24.03.1988 - 3 C 54.87

    Abgaben unter Berücksichtigung von Referenzmengen im Rahmen der nationalen

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1992 - 3 C 52.89
    Wie der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 24. März 1988 - BVerwG 3 C 41.87 - BVerwGE 79, 171 [BVerwG 24.03.1988 - 3 C 41/87] = Buchholz 451.512 Nr. 3 und BVerwG 3 C 54.87 = Buchholz 451.512 Nr. 5; Urteil vom 19. Dezember 1989 - BVerwG 3 C 26.88 -) zu § 6 Abs. 2 bis 5 MGV entschieden hat, schließt der jeweils nachfolgende Absatz einen Sachverhalt von seiner Regelung aus, wenn er zugleich zur Fallgruppe des vorhergehenden Absatzes gehört.
  • BVerfG, 12.07.1991 - 2 BvR 1463/90

    Zuständigkeit des BVerfG für Entscheidungen in Berlin nach dem Grundlagenvertrag

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1992 - 3 C 52.89
    Normen müssen in ihren Voraussetzungen und in ihrem Inhalt so formuliert sein, daß die von ihnen Betroffenen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach einrichten können (BVerfGE 31, 255 [BVerfG 07.07.1971 - 1 BvR 775/66] ; 78, 214 [BVerfG 18.05.1988 - 2 BvR 579/84] ; BVerfG, Beschluß vom 8. März 1990 - 2 BvR 1463/88 - NVwZ 1990, 751 [BVerfG 08.03.1990 - 2 BvR 1463/90] ).
  • BVerwG, 19.12.1989 - 3 C 26.88

    Antrag auf Anerkennung einer besonderen Anlieferungs-Referenzmenge - Erhöhung der

  • BVerwG, 08.12.1994 - 3 C 11.93

    Zurückverweisung zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung bei Umfang von

    Die Gewährung des Investitionsschutzes in § 6 Abs. 5 MGV beruht auf der unwiderleglichen Vermutung, daß der Landwirt, der stichtagsgerecht eine Baumaßnahme durchgeführt hat, Vertrauensschutz verdient (vgl. - mit Bezug auf § 6 Abs. 4 MGV- Urteil vom 20. Februar 1992 - BVerwG 3 C 52.89 - Buchholz 451.512 Nr. 51).
  • BVerwG, 29.10.1993 - 3 B 68.93

    Maßgeblichkeit des Anfangsstichtages im Rahmen der

    Danach schließt der jeweils nachfolgende Absatz des § 6 Abs. 2 bis 5 MGV einen Sachverhalt von seiner Regelung aus, wenn dieser zugleich zur Fallgruppe des vorhergehenden Absatzes gehört; die Wirkung greift nicht nur ein bei Fällen, in denen alle Tatbestandsmerkmale - einschließlich der Stichtagsvoraussetzungen - gegeben sind, sondern auch dann, wenn der Kläger vor dem 1. Juli 1978 gefördert worden war (vgl. Urteil des Senats vom 20. Februar 1992 - BVerwG 3 C 52.89 -).
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